Naturforschende Gesellschaft Bamberg e.V.

Ist das Grün-Grün-Dilemma zwischen Windenergieausbau und Biodiversitätsschutz lösbar?

Vortrag von Prof. Dr. Christian C. Voigt, Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, Berlin, am 05.06.2026 im Stadtarchiv

Pro Jahr versterben 14 Fledermäuse pro Windenergieanlage in Deutschland, sofern keine Maßnahmen zur Minderung des Tötungsrisikos umgesetzt werden - Foto: 2024.09 BATS (c) Jon A. Juarez, Leibniz-IZW

Christian Voigt stellte in seinem Vortrag das Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und Biodiversitätsschutz am Beispiel der Windenergie und des Fledermausschutzes dar. Ausgangspunkt waren die beiden zentralen Umweltkrisen Klimawandel und Artensterben, die beide die planetaren Grenzen bereits überschritten hätten. Er widersprach jedoch der häufig vertretenen Auffassung, dass sich grundsätzlich entweder das Klima oder die Biodiversität schützen lasse. Vielmehr könne beides in bestimmten Grenzen miteinander vereinbart werden – allerdings nur, wenn der Naturschutz konsequent berücksichtigt werde.

Anschließend beschrieb Voigt den weltweiten und insbesondere den deutschen Ausbau der Windenergie. Vor allem in den vergangenen Jahren habe die installierte Leistung stark zugenommen. Da geeignete Flächen außerhalb der Wälder zunehmend fehlten, verlagere sich der Ausbau immer stärker in Waldgebiete. Dadurch entstünden neue Zufahrtswege und Rodungsflächen, die dauerhaft oder zumindest langfristig Lebensräume veränderten und das Waldklima beeinflussten.

Im Mittelpunkt seines Vortrags standen die Auswirkungen der Windenergie auf Fledermäuse. Nach seinen Angaben sterben in Deutschland jedes Jahr mehr als 200.000 Fledermäuse an Windenergieanlagen. Besonders betroffen seien Arten, die in größeren Höhen flögen oder während ihrer Wanderungen weite Strecken zurücklegten. Da alle Fledermausarten in Deutschland streng geschützt seien und internationale Abkommen ihren Schutz ebenfalls vorsähen, müsse dieser Aspekt bei Genehmigungsverfahren stärker berücksichtigt werden.

Voigt erläuterte, dass nicht nur Kollisionen mit Rotorblättern ein Problem darstellten. Der Bau von Windenergieanlagen führe außerdem zum Verlust von Lebensräumen, weil Waldflächen gerodet und dauerhaft verändert würden. Hinzu komme ein weiterer Effekt: Fledermäuse mieden den Bereich um laufende Windenergieanlagen. Eigene Untersuchungen hätten gezeigt, dass insbesondere Waldarten ihre Aktivität in der Umgebung der Anlagen deutlich reduzierten. Dadurch gehe zusätzlicher Lebensraum verloren, obwohl die Tiere nicht unmittelbar mit den Rotoren kollidierten.

Als praktikable Lösung zur Verringerung der Schlagopfer stellte Voigt die sogenannte Betriebssteuerung vor. Da Fledermäuse vor allem bei niedrigen Windgeschwindigkeiten aktiv seien, könnten Windenergieanlagen erst ab höheren Windgeschwindigkeiten Strom erzeugen. Ergänzend müsse auch der sogenannte Trudelbetrieb vermieden werden, da sich die Rotoren selbst ohne Stromproduktion weiterdrehten und Tiere töten könnten. Mit diesen Maßnahmen lasse sich die Zahl der Schlagopfer erheblich reduzieren, während der jährliche Energieverlust nach seinen Angaben meist nur ein bis zwei Prozent betrage, an windschwächeren Standorten jedoch höher ausfallen könne.

In der Praxis würden diese Schutzmaßnahmen jedoch noch viel zu selten umgesetzt. Ein Großteil der älteren Windenergieanlagen verfüge weiterhin über keine Betriebssteuerung. Am Beispiel eines Windparks in Brandenburg zeigte Voigt, dass systematische Untersuchungen wesentlich höhere Schlagopferzahlen ergäben als zufällige Funde vermuten ließen. Da Kadaver häufig übersehen oder von Beutegreifern entfernt würden, müsse ihre Zahl mit wissenschaftlichen Methoden hochgerechnet werden. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Leipzig könnten Behörden inzwischen auch ältere Anlagen nachträglich zu entsprechenden Schutzmaßnahmen verpflichten. Die Umsetzung scheitere jedoch häufig an langwierigen Verfahren und personellen Engpässen.

Auch den Ausgleich des Lebensraumverlustes bewertete Voigt kritisch. Zwar müssten gerodete Waldflächen kompensiert werden, doch neu angelegte Wälder könnten die verlorenen Lebensräume über lange Zeit nicht ersetzen. Ebenso sei bislang nicht nachgewiesen, dass Ausgleichsmaßnahmen tatsächlich den betroffenen Fledermauspopulationen zugutekämen. Besonders problematisch sei, dass die Vergrämung der Tiere in Genehmigungsverfahren bislang kaum berücksichtigt werde.

Zum Schluss ging Voigt auf aktuelle politische Entwicklungen ein. Durch die Ausweisung sogenannter Vorranggebiete solle der Windenergieausbau erheblich beschleunigt werden. In diesen Gebieten entfielen jedoch teilweise Umweltverträglichkeitsprüfungen vor dem Bau neuer Anlagen. Gleichzeitig würden die Windenergieanlagen immer größer und reichten inzwischen in Höhen vor, deren Auswirkungen auf die Tierwelt noch kaum untersucht seien.

Außerdem kritisierte Voigt die jüngsten Änderungen im Artenschutzrecht. Überschritten Schutzmaßnahmen bestimmte wirtschaftliche Belastungsgrenzen, könnten Betreiber stattdessen Geld in Artenhilfsprogramme einzahlen. Damit verlagere sich der Schwerpunkt vom Schutz einzelner Tiere auf den Schutz ganzer Populationen. Ob diese Programme die Verluste tatsächlich ausgleichen könnten, sei bislang wissenschaftlich nicht belegt.

In seinem Fazit beantwortete Voigt die Frage, ob sich das Spannungsfeld zwischen Windenergieausbau und Biodiversitätsschutz lösen lasse, mit einem vorsichtigen „Jein“. Technische Lösungen für einen wirksamen Fledermausschutz seien vorhanden. Ihre Umsetzung scheitere jedoch häufig an politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ein echter Ausgleich zwischen Klimaschutz und Biodiversitätsschutz könne nur gelingen, wenn dem Naturschutz künftig deutlich mehr Gewicht eingeräumt werde.